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Wir möchten Sie beraten!

Auch für Vertrags­abschlüsse im Internet gilt für die Vertreiber von Versicherungen eine Beratungs- und Doku­mentations­pflicht. Die Fragen dienen der Ermittlung Ihrer Wünsche und Bedürf­nisse, um Ihnen ein Produkt zu empfehlen, welches für Sie im besten Kunden­interesse passend ist. Bitte beantworten Sie die Beratungs­fragen sorgfältig, indem Sie sich vor der Beantwortung das Erklär-Video ansehen und auch die erläuternden Informa­tionen im IPID bzw. der Verbraucherinformation zum Tarif ZY zu jeder Frage durchlesen!

Wenn Sie eine Beratung nicht wünschen, dann teilen Sie uns dies folgend mit. Ein Verzicht kann sich nach­teilig auf die Möglich­keit aus­wirken, gegen den Ver­sicherer einen Schadens­ersatz­anspruch auf­grund unter­lassener oder fehler­hafter Beratung geltend zu machen oder kann diesen voll­ständig aus­schließen.

Ausschlusskriterien PanTum Detect®
Bei akutem Verdacht auf eine vorliegende Tumor- oder Krebs­erkrankung oder Vorliegen einer Sympto­matik, die auf Krebs hindeuten kann (z.B. Blut im Stuhl oder Urin, starke Schmerzen, starker Gewichts­verlust, etc.) sollte grund­sätzlich ein Facharzt konsultiert werden. Der PanTum Detect® eignet sich nicht zur Diagnose bei einem solchen akuten Krebs­verdacht aufgrund des Vorliegens einer Symptomatik. Die Diagnose und Therapie obliegen ausschließlich Fachärzten mit Spezialisie­rung im jeweiligen medizinischen Fachbereich.

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  Erkrankungen
  • Tumor- und Krebs­erkrankungen, die in irgendeiner Art behandelt wurden (Operation, Radio­therapie, Chemo­therapie, Hormon­therapie, Immun­therapie, etc.) -> frühestens 5 Jahre nach erfolg­reicher Heilung möglich
  • Leukämie, Myelo­pro­life­rative Neoplasie (MPN) und Myelo­dys­plas­tisches Syndrom (MDS)
Infektiöse Entzündung (innerhalb der letzten 7 Tage)
  • Erkältung
  • Fieber
  • Blasenentzündung
Erkrankungen (innerhalb der letzten 8 Wochen)
  • Gürtelrose (Akuter Herpes Zoster)
  • Verletzungen / Wunden
    • z.B. Knochen­bruch, tiefe Schnitt­wunde (tiefer 0,5 cm und/oder größer 1 cm), Schürf­wunde (größer 5 cm Durch­messer), offene Wunden, Prellungen, Bänder­riss Hiatushernie/Hiatusbruch, Leistenhernie/Leistenbruch, Blut im Stuhl, Blut im Urin
  • Operationen / Eingriffe
    • Z.B. Spiegelungen, Zahn­behandlungen bei denen Gewebe verletzt wurde
Sonstiges
  • Impfungen jeglicher Art (innerhalb der letzten 4 Wochen)
  • Tätowierung (innerhalb der letzten 8 Wochen)
  • Kontrastmittel (beispiels­weise bei MRT) (innerhalb der letzten 8 Wochen)
Medikamente (innerhalb der letzten 8 Wochen)
  • Immunsuppressiva
    • Cortison-Tabletten/-Injektion/-Inhalation (mehr als 5mg/Tag)
    • nach Transplantation
    • Ixekizumab / Taltz
  • GM-CSF (Immunstimulanz)
  • Methotrexat (MTX)
  • Amygdalin (ist in Präparaten aus Aprikosen­kernen enthalten)

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Hinweis:

Alle abgefragten Angaben sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann die HanseMerkur Krankenversicherung AG zu einem Rücktritt oder zu einer Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsänderung führen. Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht (PDF-Datei). Der Gesamtbeitrag gilt für die ersten 12 Monate ab Versicherungsbeginn und erhöht sich ab dem 13. Monat auf 27,50 EUR (bei monatlicher Zahlweise).

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